Lottogewinn Auszahlung

Wie erhalte ich meinen Lottogewinn?

Die Möglichkeiten zur Auszahlung eines Lottogewinns richten sich nach der Gewinnhöhe. In diesem Artikel werden alle Möglichkeiten vorgestellt, wie Lottospieler zu ihrem Gewinn kommen.

Wo kann ich meinen Gewinn abholen?

Ein Lottogewinn muss im selben Bundesland abgeholt werden, in dem der Tipp abgegeben wurde. Jede Lotto-Annahmestelle im zuständigen Bundesland ist verpflichtet, einen Lottogewinn auszuzahlen. Dazu müssen Spieler nur ihre Spielquittung und ihren Ausweis bei der Annahmestelle vorlegen.

Barauszahlung bei Kleingewinnen

Je nach Bundesland gibt es unterschiedliche Höchstgrenzen für die Barauszahlung eines Lottogewinns an der Annahmestelle. Gewinne aus den Gewinnklassen 5 bis 9 können in der Regel überall in bar ausgezahlt werden. Die folgende Liste zeigt die aktuell gültigen Barauszahlungsgrenzen der einzelnen Bundesländer.

  • Baden-Württemberg: 1.000 Euro
  • Bayern: 2.500 Euro
  • Berlin: 500 Euro
  • Brandenburg: 500 Euro
  • Bremen: 1.000 Euro
  • Hamburg: 1.000 Euro
  • Hessen: 5.000 Euro
  • Mecklenburg-Vorpommern: 500 Euro
  • Niedersachsen: 500 Euro
  • Nordrhein-Westfalen: 500 Euro
  • Rheinland-Pfalz: 1.000 Euro
  • Saarland: 500 Euro
  • Sachsen: 1.000 Euro
  • Sachsen-Anhalt: 1.000 Euro
  • Schleswig-Holstein: 1.000 Euro
  • Thüringen: 1.000 Euro

Gewinnauszahlung per Überweisung oder Verrechnungsscheck

Oberhalb der Barauszahlungsgrenzen spricht man von sogenannten Zentralgewinnen. Diese können ausschließlich per Banküberweisung oder Verrechnungsscheck ausgezahlt werden. Hierzu ist das Ausfüllen eines Zentralgewinn-Anforderungsformulars erforderlich. Diese Formulare sind an jeder Lotto-Annahmestelle erhältlich und können dort auch eingereicht werden.

Großgewinne ab 100.000 Euro

Gewinne über 100.000 Euro werden frühestens eine Woche nach dem Ziehungstermin ausgezahlt. Auf Wunsch stellt einem die zuständige Lottogesellschaft einen persönlichen Gewinnberater zur Seite, welcher sich um die Abwicklung der Auszahlung kümmert und den Spieler im Umgang mit dem Großgewinn berät.

Was passiert, wenn der Gewinn nicht abgeholt wird?

Nach der Lottoziehung hat ein Spieler 13 Wochen Zeit um seinen Gewinn anzumelden. Dies kann entweder persönlich an einer Lotto-Annahmestelle oder schriftlich bzw. telefonisch gegenüber der Landeslottogesellschaft erfolgen. Wird diese Frist nicht eingehalten, geht der Gewinn unwiederbringlich verloren.

Jahr für Jahr werden Lottogewinne in Millionenhöhe nicht abgeholt und verfallen hierdurch. Besonders gefährdet sind laut offiziellen Statistiken Dauerscheinbesitzer. Das Geld fließt bei den Lottogesellschaften in einen Topf für Sachpreise und Sonderauslosungen.

Automatische Gewinnauszahlung mit der Lotto-Card

Wer eine Lotto-Card besitzt, braucht sich keine Sorgen um einen verpassten Gewinn machen. Bei Nichtabholung wird der Gewinn automatisch nach ca. 5 Wochen auf das eigene Bankkonto überwiesen. Bei Gewinnen in Sach- und Sonderauslosungen wird man als Lotto-Card-Besitzer zudem schriftlich benachrichtigt. Die Lotto-Card ist allerdings nur in dem Bundesland gültig, in dem Sie ausgestellt wurde. Beantragen lässt sich eine Lotto-Card an jeder Lotto-Annahmestelle.

Gewinnauszahlung beim Online-Lotto

Wer Lotto im Internet spielt, kann sich nach dem Lottogewinn entspannt zurücklehnen. Der größte Vorteil beim Online-Lotto besteht darin, dass der Tippschein nicht verloren gehen und nicht geklaut werden kann. Der Lottogewinn wird vollautomatisch dem eigenen Spieler- bzw. Bankkonto gutgeschrieben und man erhält eine Gewinnbenachrichtigung per E-Mail und/oder SMS.

Obacht geben sollte man allerdings bei der Wahl des Anbieters. Ich empfehle ausschließlich bei seriösen und staatlich lizenzierten Lotto-Anbietern sein Glück zu versuchen.

Muss ein Lottogewinn versteuert werden?

In Deutschland müssen Lottogewinne nicht versteuert werden. Unabhängig von der Höhe des Gewinns, landet der gesamte Betrag auf dem eigenen Bankkonto und es sind keine Abzüge durch das Finanzamt zu fürchten.

Empfänger von Sozialleistungen wie etwa Hartz IV oder Arbeitslosengeld, sind allerdings dazu verpflichtet, ihren Gewinn als einmalige Einnahme anzumelden. Je nach Höhe des Gewinns können diese Zahlungen reduziert oder ausgesetzt werden.

Fremden Lottoschein gefunden: Wem gehört der Gewinn?

Rechtlich gesehen ist es nicht legal, einen gefundenen Lottoschein einzulösen. Es handelt sich um eine sogenannte Fundunterschlagung. In der Praxis lässt sich dies jedoch kaum nachweisen.

Es ist daher ratsam, die eigene Lottoquittung immer zu unterschreiben. So wird verhindert, dass jemand anderes Ihren Lottoschein einreicht.